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DFB-Grundsatzbeschluss zu Polizeikosten

DFB-Grundsatzbeschluss zu Polizeikosten – Südwest Ballsport

Auf seiner Sitzung am heutigen Freitag hat das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) einen Grundsatzbeschluss zum Thema Polizeikosten gefasst. Dieser sieht vor, dass der DFB, sollte er bei Kostenbescheiden für entstandene Mehrkosten der Polizei im Rahmen von Hochrisikospielen mittels eines Gebührenbescheides in Anspruch genommen werden, diese Kosten mindestens anteilig an den jeweiligen Heimverein weitergeben wird. Hierzu ist der DFB aufgrund der bestehenden Vermögensbetreuungspflicht grundsätzlich auch verpflichtet.

Hintergrund des Grundsatzbeschlusses ist eine Gebührenregelung in § 4 Abs. 4 Bremisches Gebühren- und Beitragsgesetz, die Gegenstand eines Rechtsstreits der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) mit dem Land Bremen war. Dieser endete mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem eine Erhebung von Gebühren im Zusammenhang mit Hochrisikoveranstaltungen grundsätzlich rechtmäßig ist. Da die saarländische Landesregierung aktuell eine vergleichbare Regelung plant, hat der DFB einen Grundsatzbeschluss über die mögliche Kostenverteilung gefasst.

DFB-Präsident Bernd Neuendorf sagt: "Sollte der DFB Gebührenbescheide für Polizeikosten erhalten, werden wir die Kosten an die jeweiligen Vereine weiterreichen. Unabhängig davon halten wir die Gebührenerhebung für Polizeikosten nach wie vor für den falschen Ansatz. Das gemeinsame Ziel von Politik, Polizei, Verbänden und Vereinen muss es sein, die Sicherheitslage vor Ort zu verbessern und Polizeieinsatzstunden anlässlich Fußballspielen zu verringern. Beides wird durch eine Gebührenregelung nicht erreicht. Wir bevorzugen daher weiterhin einen kooperativen Ansatz in der Zusammenarbeit mit Politik und Polizei."

kjott

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