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KSC gewinnt Rechtsstreit gegen Ticketplattform Viagogo

KSC gewinnt Rechtsstreit gegen Ticketplattform Viagogo – Südwest Ballsport

Der Karlsruher Sport-Club hat im Rechtsstreit gegen die Ticketplattform Viagogo gemeinsam mit der Heidelberger Kanzlei LDM Rechtsanwälte einen wichtigen Erfolg im Sinne der Fans und des Verbraucherschutzes erzielt.

Das Landgericht Mannheim folgte der Argumentation des KSC vollumfänglich und hat am Mittwoch (21.01.26) entschieden, dass der nicht autorisierte Weiterverkauf von Eintrittskarten für Spiele des KSC über Viagogo unzulässig ist. In der Folge muss Viagogo künftig klar und deutlich darauf hinweisen, dass über die Plattform erworbene Tickets nicht zum Zutritt zum BBBank Wildpark berechtigen.

Hintergrund der Klage

Gegenstand des Verfahrens war der wiederholte Verkauf von Eintrittskarten für Heimspiele des KSC über die Plattform Viagogo.

Für Fans doppelt ärgerlich:

Zum einen werden dort Tickets zu überhöhten Preisen angeboten, zum anderen laufen Ticketkäufer Gefahr, bei Zugangskontrollen keinen Einlass in den BBBank Wildpark zu erhalten. Sowohl der Weiterverkauf von Tickets über nicht-autorisierte Plattformen als auch der Zugang mit solchen Tickets zum BBBank Wildpark verstoßen gegen die Ticket-AGB des Clubs.

Gericht bestätigt Irreführung von Fans

Nach erfolgreichen Verfahren des FC St. Pauli und Union Berlin gab das Mannheimer Gericht nun auch der Klage des KSC in allen Punkten statt und untersagte Viagogo, den privaten und gewerblichen Verkauf von Eintrittskarten für Spiele des KSC zu ermöglichen, ohne hervorzuheben und deutlich darauf hinzuweisen, dass solche Tickets nicht zum Zugang zum BBBank Wildpark berechtigen.

Zudem stellte das Gericht fest, dass Fans getäuscht werden, da ihnen Viagogo das Risiko verschweige, keinen Einlass in den BBBank Wildpark zu erhalten.

„Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt, um unsere Fans vor unseriösen Ticket-Angeboten und überhöhten Preisen zu schützen. Wir werden auch künftig konsequent gegen nicht autorisierte Ticketverkäufe vorgehen und möchten an unsere Fans appellieren, Tickets ausschließlich über die offiziellen Stellen zu kaufen und weiterzuverkaufen“, so Michael Becker, Sprecher der Geschäftsführung des KSC.

Rechtsanwalt Franz Dänekamp von den LDM Rechtsanwälten (LDM ai) ergänzt:

„Die Entscheidung reiht sich nahtlos in die zuvor von LDM für Union Berlin und FC St. Pauli erwirkten Entscheidungen der Landgerichte Berlin (Urteil vom 23.10.2025) und Hamburg (Urteil vom 02.01.2026) ein. Letztendlich geht es um die formularmäßige und kartellrechtliche Wirksamkeit sowohl gewerblicher als auch privater Weiterverkaufsverbote. Werden personalisierte Tickets entgegen den Ticket-AGB über nicht autorisierte Plattformen wie etwa Viagogo vertrieben, sind diese ungültig.

Wie auch andere Bundesligavereine bietet der KSC seinen Fans seit Jahren die Möglichkeit, bereits erworbene Tickets über den offiziellen Ticketzweitmarkt zurückzugeben oder mit geringem Preisaufschlag weiterzuverkaufen.“

kjott

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