Die DFB-Strafe für Kaiserslautern beträgt 300.000 Euro. Es stellt sich die Frage, warum ein Wiederholungstäter beim DFB einen Rabatt von 234.500 Euro erhält.
Rabatt für Wiederholungstäter?
„Pyrotechnische Vorfälle in dem o.g. Ausmaß (Fall 1) sowie Fälle von Vandalismus (Fall 2) stellen keine für eine standardisierte Betrachtung geeigneten Fälle im Sinne der Richtlinien für die Arbeit des Kontrollausschusses in sportgerichtlichen Verfahren gegen Vereine und Kapitalgesellschaften dar (Ziffer 9 Abs. 1 der Richtlinie).
Der Strafzumessungsleitfaden gemäß Ziffer 9 der Richtlinie für die Arbeit des DFB Kontrollausschusses in sportgerichtlichen Verfahren gegen Vereine und Kapitalgesellschaften sieht bei Vereinen der 2. – Bundesliga grundsätzlich für das Zünden von Knallkörpern/Böllern eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro, für das Abschießen/Werfen von pyrotechnischen Gegenständ eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro sowie für das Abbrennen von sonstigen pyrotechnischen Gegenständen eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro je Gegenstand vor.
Weiterhin ist eine Erhöhung der Geldstrafe um grundsätzlich 20 % bei einer Spielunterbrechung zwischen einer und zwei Minuten vorgesehen (Vorfälle zu Spielbeginn).
Demnach würde eine Anwendung des Strafzumessungsleitfadens in dem o.g. Fall zu beantragenden Geldstrafe in Höhe von 534.500 Euro führen.“
Die Frage nach der Begründung
Im Urteil wurden nun 300.000 Euro als Strafe festgesetzt. Warum erhält ein Wiederholungstäter beim DFB einen Rabatt von 234.500 Euro?
Der 1. FC Kaiserslautern wurde seit dem Wiederaufstieg im Jahr 2022 wegen einschlägiger Vorfälle zu Strafen von über 1,5 Millionen Euro verurteilt.
Jetzt hatte die Eskalationsspirale in Mannheim noch einmal an Massivität zugenommen. Eine neue Dimension war erreicht. Interessant nun die Reaktion des Kontrollgremiums: Man gewährt dem Wiederholungstäter einen aberwitzigen Rabatt!
Vergleicht man dies mit dem „normalen Leben“, kommt dies folgender Situation gleich: Einem alkoholisierten Autofahrer gewährt man beim x-ten Fall einen Rabatt von 1,5 Promille. So ermöglicht man ihm, weiter betrunken fahren zu dürfen.
Auch die zitierten Punkte, die angeblich für den FCK sprechen, sind mehr oder weniger nur nette Textbausteine. Der Hinweis auf die Einführung einer Meldestelle grenzt da schon an Sarkasmus. Es ist doch bekannt, dass leitende Angestellte der KGaA über engste „Beziehungen“ zur Ultraszene verfügen.
Weitere Informationen: Offizielle DFB-Mitteilung zum Urteil.
Zum Thema: 300.000 Euro Strafe für Kaiserslautern – Teilausschluss auf Bewährung.
Foto: Brück





